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Zelthallen und Lagerzelte mit längerer Standzeit

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Zelthallen und Lagerzelte mit längerer Standzeit

Wenn Du an ein Zelt denkst – woran denkst Du dann zuerst? Ich denke zuerst an meine Zeit als Pfadfinder oder an Campingplätze, wo Zelte häufig aufgebaut und danach schnell wieder abgebaut werden. Deshalb werden große Veranstaltungszelte als “Fliegende Bauten” bezeichnet – und sie dürfen nur zeitlich begrenzt stehen. Das gleiche gilt auch für Lagerzelte und Zelthallen, die Raum für Waren schaffen, die nicht kälteempfindlich oder feuchtigkeitsempfindlich sind.

Wie kann ich eine Zelthalle länger aufstellen?

Wenn Deine Halle länger als 6 Monate stehen soll, benötigst Du dafür eine Baugenehmigung. Wenn Deine Zelthalle als fliegender Bau konzipiert wurde, erhältst Du damit normalerweise auch ein Zeltbuch oder eine Ausführungsgenehmigung. Diese kann als Grundlage für Deine Baugenehmigung dienen.

Wenn die Behörde vor Ort den Bauantrag genehmigt, kann Deine Zelthalle also auch ortfest länger stehen.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Weitere Informationen findest Du z.B. bei der Vereinigung der Prüfingeniuere für Bautechnik. In der Kurzinformation Nr. 161 (PDF) erfährst Du am Beispiel des Landesrechtes von Baden-Württemberg, wie das Verfahren ablaufen kann.

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